Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vermittlungstätigkeit, Geltung der Bedingungen

1. Die Schleibrücken Immobilien GmbH (nachfolgend: Vermittlerin) ist als Vermittler für die Vermieter von Ferienwohnungen und -unterkünften (nachfolgend: Vermieter) tätig. Sie handelt im Auftrag, in Vollmacht und für Rechnung des jeweiligen Vermieters. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter der Ferienwohnung oder -unterkunft (nachfolgend: Vermieter) und dem Mieter der Ferienwohnung oder -unterkunft (nachfolgend: Mieter) zustande; für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter.

2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Vermittlungsleistung der Vermittlerin sowie für den Mietvertrag, der zwischen Vermieter und Mieter zustande kommt.

§ 2 Abschluss des Mietvertrags

1. Der Mieter hat die Möglichkeit, für eine Ferienwohnung oder -unterkunft (nachfolgend: Mietobjekt) mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (einschließlich der Buchung über die Website der Vermittlerin) entweder eine Buchungsanfrage zu stellen oder eine verbindliche Buchung vorzunehmen.

2. Mit der verbindlichen Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot gegenüber dem Vermieter zur Anmietung des Mietobjekts ab. Der Mietvertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch die Vermittlerin zustande, die durch Übersendung einer Reservierungsbestätigung, eines Mietvertrages oder einer Rechnung erfolgen kann.

3. Stellt der Mieter eine Buchungsanfrage, informiert die Vermittlerin den Mieter darüber, ob das Mietobjektzum gewünschten Zeitraum frei ist und welcher Mietpreis im Falle einer Buchung anfällt. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Mieter eine verbindliche Buchung vornimmt und die Vermittlerin die Buchung bestätigt.

4. Entsprechen die Angaben in dem Dokument, mit dem die Vermittlerin die Buchung bestätigt (Reservierungsbestätigung, Mietvertrag oder Rechnung) nicht der Buchung des Mieters, ist der Mieter verpflichtet, die Vermittlerin unverzüglich darüber zu informieren. Unterbleibt eine solche Information, gilt der Mietvertrag als mit dem Inhalt abgeschlossen, der sich aus dem Bestätigungsdokument ergibt.

§ 3 Inhalt des Mietvertrags, An-und Abreise

1. Der Leistungsinhalt ergibt sich aus der Beschreibung des Mietobjekts und der aktuellen Preisliste. Alle Mietobjekte sind vollständig möbliert.

2. Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und am Abreisetag bis 10:00 Uhr.

3. Eine Aufenthaltsverlängerung von bis zu 2 Stunden kann je nach Verfügbarkeit zum Preis von EUR 10,00 pro Stunde angefragt werden. Die Buchung muss spätestens zwei Tage vor der Abreise angefragt werden und kommt erst zustande, wenn diese von der Vermittlerin bestätigt wird.

4. Reist der Mieter verspätet ab, ist der Vermieter berechtigt, ein Nutzungsentgelt von EUR 10,00 pro angefangener halber Stunde der Weiternutzung zu berechnen.

5. Eine Anreise des Mieters nach dem frühesten Verfügbarkeitszeitpunkt des Mietobjekts lässt den Mietpreis unberührt.

6. Der Mieter wird von der Entrichtung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z. B. Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen oder Krankheit das Mietobjekt nicht nutzen kann oder vorzeitig abreist.

§ 4 Pflichten des Mieters

1. Der Mieter verpflichtet sich,
-das Mietobjekt nicht mit mehr als der im Mietvertrag vereinbarten Höchstzahl von Personen zu belegen,
-das Mietobjekt und das darin enthaltene Inventar pfleglich zu behandeln,
-dafür zu sorgen, dass in dem Mietobjekt nicht geraucht wird,
-dafür zu sorgen, dass das Ausnehmen von Fischen ausschließlich in der Küche im Rahmen der Zubereitung für den unmittelbaren Verzehr und in dem dafür angemessenen Umfang stattfindet.

2. Wird entgegen der Verpflichtungen in der Wohnung geraucht oder Fische ausgenommen, ist der Vermieter berechtigt, für den dadurch ausgelösten zusätzlichen Reinigungsaufwand pauschalen Schadensersatz in Höhe einer Tagesmiete für das Mietobjekt nach dem aktuellen Saisonpreis zu berechnen. Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Haustiere

1. Der Mieter ist verpflichtet, nicht mehr als zwei Hunde pro Mietobjekt mitzuführen.

2. Der Mieter verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass mitreisende Haustiere sich nicht auf die Betten und Möbel begeben.

§ 6 Reinigung, Mängel, Schäden

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mitobjekt am Abreisetag besenrein zu übergeben und das Geschirr und Besteck gespült und weggeräumt zu hinterlassen. Kommt der Mieter dem nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Kosten einer Endreinigung in Rechnung zu stellen.

2. Bei Anreise in dem Mietobjekt festgestellte Mängel und/oder Beschädigungen sind unverzüglich der Vermittlerin anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, kann der Mieter wegen eines Mangels keine Rechte geltend machen. Außerdem gilt die widerlegliche Vermutung, dass eine nach der Abreise festgestellte Beschädigung vom Mieter verursacht wurde.

3. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter die Kosten für die Behebung von nach Abreise festgestellten Beschädigungen in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Mieter hat die Beschädigung bei Anreise gemeldet oder er weist nach, dass die Beschädigung nicht während seiner Mietzeit entstanden ist.

§ 7 Rücktritt des Vertragspartners, Stornierung und Nichtinanspruchnahme der Leistung (No-Show)

Sämtliche Stornierungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.

Individuelle Übernachtungen: Ihre Zimmerreservierung können Sie wie folgt stornieren:

  • ab der Buchung berechnen wir 10%.
  • ab 30 Tage vor Anreise und No Shows berechnen wir 100%.

Allgemeines:

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei den Buchungen eine Anzahlung von 10% und 30 Tage vor Anreise eine Restzahlung berechnen.

Für den Krankheitsfall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese ist beispielsweise bei der Hanse Merkur möglich.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand: 09.02.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TH Hospitality Group GmbH als PDF