Allgemeine Geschäftsvereinbarung
§ 1 Vermittlungstätigkeit, Geltung der Bedingungen
- Die Schleibrücken Immobilien GmbH (nachfolgend: Vermittlerin) ist als Vermittler für die Vermieter von Ferienwohnungen und -unterkünften (nachfolgend: Vermieter) tätig. Sie handelt im Auftrag, in Vollmacht und für Rechnung des jeweiligen Vermieters. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter der Ferienwohnung oder -unterkunft (nachfolgend: Vermieter) und dem Mieter der Ferienwohnung oder -unterkunft (nachfolgend: Mieter) zustande; für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter.
- Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Vermittlungsleistung der Vermittlerin sowie für den Mietvertrag, der zwischen Vermieter und Mieter zustande kommt.
§ 2 Abschluss des Mietvertrags
- Der Mieter hat die Möglichkeit, für eine Ferienwohnung oder -unterkunft (nachfolgend: Mietobjekt) mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (einschließlich der Buchung über die Website der Vermittlerin) entweder eine Buchungsanfrage zu stellen oder eine verbindliche Buchung vorzunehmen.
- Mit der verbindlichen Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot gegenüber dem Vermieter zur Anmietung des Mietobjekts ab. Der Mietvertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch die Vermittlerin zustande, die durch Übersendung einer Reservierungsbestätigung, eines Mietvertrages oder einer Rechnung erfolgen kann.
- Stellt der Mieter eine Buchungsanfrage, informiert die Vermittlerin den Mieter darüber, ob das Mietobjektzum gewünschten Zeitraum frei ist und welcher Mietpreis im Falle einer Buchung anfällt. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Mieter eine verbindliche Buchung vornimmt und die Vermittlerin die Buchung bestätigt.
- Entsprechen die Angaben in dem Dokument, mit dem die Vermittlerin die Buchung bestätigt (Reservierungsbestätigung, Mietvertrag oder Rechnung) nicht der Buchung des Mieters, ist der Mieter verpflichtet, die Vermittlerin unverzüglich darüber zu informieren. Unterbleibt eine solche Information, gilt der Mietvertrag als mit dem Inhalt abgeschlossen, der sich aus dem Bestätigungsdokument ergibt.
§ 3 Inhalt des Mietvertrags, An-und Abreise
- Der Leistungsinhalt ergibt sich aus der Beschreibung des Mietobjekts und der aktuellen Preisliste. Alle Mietobjekte sind vollständig möbliert.
- Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und am Abreisetag bis 10:00 Uhr.
- Eine Aufenthaltsverlängerung von bis zu 2 Stunden kann je nach Verfügbarkeit zum Preis von EUR 10,00 pro Stunde angefragt werden. Die Buchung muss spätestens zwei Tage vor der Abreise angefragt werden und kommt erst zustande, wenn diese von der Vermittlerin bestätigt wird.
- Reist der Mieter verspätet ab, ist der Vermieter berechtigt, ein Nutzungsentgelt von EUR 10,00 pro angefangener halber Stunde der Weiternutzung zu berechnen.
- Eine Anreise des Mieters nach dem frühesten Verfügbarkeitszeitpunkt des Mietobjekts lässt den Mietpreis unberührt.
- Der Mieter wird von der Entrichtung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z. B. Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen oder Krankheit das Mietobjekt nicht nutzen kann oder vorzeitig abreist.
§ 4 Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich,
- das Mietobjekt nicht mit mehr als der im Mietvertrag vereinbarten Höchstzahl von Personen zu belegen,
- das Mietobjekt und das darin enthaltene Inventar pfleglich zu behandeln,
- dafür zu sorgen, dass in dem Mietobjekt nicht geraucht wird,
- dafür zu sorgen, dass das Ausnehmen von Fischen ausschließlich in der Küche im Rahmen der Zubereitung für den unmittelbaren Verzehr und in dem dafür angemessenen Umfang stattfindet.
- Wird entgegen der Verpflichtungen in der Wohnung geraucht oder Fische ausgenommen, ist der Vermieter berechtigt, für den dadurch ausgelösten zusätzlichen Reinigungsaufwand pauschalen Schadensersatz in Höhe einer Tagesmiete für das Mietobjekt nach dem aktuellen Saisonpreis zu berechnen. Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Haustiere
- Der Mieter ist verpflichtet, nicht mehr als zwei Hunde pro Mietobjekt mitzuführen.
- Der Mieter verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass mitreisende Haustiere sich nicht auf die Betten und Möbel begeben.
§ 6 Reinigung, Mängel, Schäden
- Der Mieter verpflichtet sich, das Mitobjekt am Abreisetag besenrein zu übergeben und das Geschirr und Besteck gespült und weggeräumt zu hinterlassen. Kommt der Mieter dem nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Kosten einer Endreinigung in Rechnung zu stellen.
- Bei Anreise in dem Mietobjekt festgestellte Mängel und/oder Beschädigungen sind unverzüglich der Vermittlerin anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, kann der Mieter wegen eines Mangels keine Rechte geltend machen. Außerdem gilt die widerlegliche Vermutung, dass eine nach der Abreise festgestellte Beschädigung vom Mieter verursacht wurde.
- Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter die Kosten für die Behebung von nach Abreise festgestellten Beschädigungen in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Mieter hat die Beschädigung bei Anreise gemeldet oder er weist nach, dass die Beschädigung nicht während seiner Mietzeit entstanden ist.
§ 7 Zahlungsbedingungen, Erstattung der Kaution
- Innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung der Buchung hat der Mieter 20% des vereinbarten Mietentgelts, mindestens jedoch EUR 50,00 zu zahlen. Die restlichen 80% sowie eine Kaution in Höhe von EUR 300,00 sind bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
- Alle Zahlungen haben per Überweisung oder Kreditkarte (Master/VISA), zu erfolgen.
- Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt dem Vermieter vorbehalten.
- Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, ist das vereinbarte Entgelt sofort in voller Höhe fällig und innerhalb von drei Werktagen zu zahlen. Erfolgt die Buchung innerhalb von 3 Tagen oder weniger vor Mietbeginn, kann die Zahlung abweichend von Absatz 2 während der Öffnungszeiten in den Büros der Vermittlerin in der Eckernförder Str. 1, 24376 Kappeln oder an der Rezeption Reetdorf Geltinger Birk, Sandkoppel 2, 24395 Nieby vorgenommen werden.
- Der Vermieter ist berechtigt, Kosten für eine Endreinigung oder die Behebung von Beschädigungen anfallen (§ 6 Abs. 1 und 3) von der Kaution abzuziehen. Er ist verpflichtet, den danach verbleibenden Restbetrag der Kaution bzw. – wenn weder Endreinigung noch Kosten wegen Beschädigungen anfallen – dies gesamte Kaution innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Mietzeit zu erstatten.
§ 8 Rücktrittsrecht des Mieters
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch schriftlich oder in Textform (E-Mail) gegenüber der Vermittlerin abgegebene Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Der Vermieter kann in diesem Fall eine Entschädigung verlangen, die sich zusammensetzt aus einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 und einem vom Zeitpunkt des Rücktritts (maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Vermittlerin) abhängigen pauschalen Schadensersatzbetrag, der sich wie folgt berechnet:
- bis zum 31. Tag vor Mietbeginn: 20% des für den Mietzeitraum vereinbarten Mietpreises
- 30 Tage vor Mietbeginn oder später: 80% des für den Mietzeitraum vereinbarten Mietpreises.
Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Stand: 03.2021
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